HF 8.2 Klimaschonende und nachhaltige Raumentwicklung
Durch vielfältige Flächenbedarfe können bereits bestehende Flächenkonkurrenzen durch den angestrebten Wandel zur Klimaneutralität weiter verstärkt werden. Einer klimaschonenden und nachhaltigen Raumentwicklung und -planung kommt eine zentrale Bedeutung zu, um die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum abzuwägen und dabei auch eine ausreichende Flächenbereitstellung für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und deren Infrastruktur vorzusehen.
Mit Festlegungen zu einer flächensparenden und klimaschonenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung und einer ausreichenden Sicherung wertvoller Freiräume (zum Beispiel Wälder und Moore) trägt die Raumplanung zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Raumentwicklung bei. Diese wesentlichen Festlegungen im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg werden in Brandenburg durch Regionalpläne konkretisiert, die von den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften aufgestellt werden und in denen u.a. Gebiete für die Windenergienutzung festzulegen sind.
Hinweis: Der Teilnahmezeitraum ist seit dem 03. Juni 2022 beendet.
Entwicklung klimaneutraler / grüner Gewerbegebiete: Die Neuausweisung klimaneutraler oder CO2-freier Gewerbegebiete ist sicherlich sinnvoll. Zusätzlich müssen die bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete mit den bereits etablierten Unternehmen gemeinsam auf die Möglichkeiten zur Klimaneutralität untersucht und Lösungen für den fossilfreien Betrieb gefunden werden. Wie bei den Quartierskonzepten sind auch hier die Versorgung von Strom,…
Sicherstellung der Wirksamkeit von Festlegungen im Landesentwicklungsplan und der Regionalpläne.
Überprüfung der Regionalpläne auf ausreichenden Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Entwicklung zum regionalen Steuerungsinstrument für alle Flächennutzungen und zukünftigen Flächenbedarfen. Doppelnutzungen von landwirtschaftlicher Produktion und großflächige PV-Anlagen (Agri-PV) sind zu prüfen und zu entwickeln.
Schutz der vorhandenen Alleen und Neupflanzungen von Alleen
Massive Baum- Neu-/Nachpflanzungen in den Städten und an allen Straßen
Qualitative Koordinationsstelle in der Kommunikation zwischen Raumordnung und Gemeinden: Vorrang der Innenentwicklung und die Errichtung von Windenergieanlagen aktiv an Gemeinden herantragen und für Verständnis und Zusammenarbeit werben.
Ausweitung der Wildnis- und geschützter Flächen als effektive CO2-Senken und zum Schutz der Artenvielfalt.
Kein weiterer Bau neuer Straßen.
Keine weitere Ausweisung von neuen Einfamilienhausgebieten.
Flächenmoratorium oder Flächenzertifikate einführen, um die Einhaltung des nationalen 30-Hektar-Ziels bzw. Netto-Null-Flächenversiegelung einzuhalten.
2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie definieren.
Flächenversiegelung stoppen, Grünvolumen erhöhen, Wasser (Regen- und Brauchwasser) vor Ort rückhalten und versickern, Tagebau stoppen
Die Landesregierung muss dringend etwas gegen die extreme Flächenversiegelung tun. Es werden immernoch zu viele Flächen versiegelt